Hast du schon vom Verpackungsgesetz gehört, bist bei LUCID registriert und meldest regelmäßig das Verpackungsmaterial, das du bei deiner Tätigkeit als Selfpublisher in Umlauf bringst? Falls nicht, solltest du dich am besten einmal mit dem Thema auseinandersetzen, um nicht aus Unwissenheit gegen geltendes Recht zu verstoßen und hohe Strafen zu riskieren.
Aber von vorne: Was ist das überhaupt für ein Gesetz? Das Verpackungsgesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und wurde 2022 um zusätzliche Regelungen erweitert. Ziel ist eine Erhöhung der Recyclingquote und die Vermeidung von Verpackungsmüll. Zu diesem Zweck müssen sich Unternehmen, Händler und Hersteller, die Verpackungen in Umlauf bringen, in einem LUCID genannten System registrieren und dort alle ihre Verpackungen melden. Zusätzlich muss mit einem sogenannten Dualen System ein Vertrag geschlossen und gegen eine Gebühr eine Lizenz erworben werden.
Selfpublisher betrifft das, wenn sie gewerblich handeln und Verpackungen in Umlauf bringen, etwa wenn sie einen eigenen Online-Shop betreiben oder auch schon wenn sie Beleg- und Rezensionsexemplare per Post verschicken. Die Menge der versandten Bücher spielt dabei keine Rolle. Gewerblich handeln heißt, dass folgende drei Punkte erfüllt sein müssen:
- 1) Selbstständigkeit,
- 2) wirtschaftliche Tätigkeit am Markt und
- 3) Planmäßigkeit und Ausrichtung auf Dauer. Du musst also mit einer Gewinnerzielungsabsicht im Selfpublishing tätig sein.
Wenn das Selfpublishing hingegen steuerrechtlich als Liebhaberei eingestuft wird, du also keine Gewinne erzielst und steuerlich keine Verluste aufgrund deiner Tätigkeit geltend machst, gilt das im Sinne des Verpackungsgesetzes nicht als gewerblich. Dann musst du dich auch nicht registrieren, keine Lizenz erwerben und deine Verpackungen nicht melden.
Da ich weder Jurist noch Steuerberater bin, sind alle Angaben ohne Gewähr und ich biete auch keine Beratung zu diesem Thema an. Am besten schaust du mal im Netz nach weiteren Informationen, wenn du von dem Gesetz betroffen sein könntest. Lesenswerte Artikel findest du z. B. auf autorenwelt.de, selfpublisherbibel.de oder verpackungsregister.org
Kanntest du das Gesetz schon oder ist das bisher an dir vorbeigegangen?
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